Die US-Bundesstaaten verwalten derzeit Vermögenswerte im Wert von mehreren zehn Milliarden US-Dollar, darunter Bankkonten, Aktien und Lebensversicherungsguthaben, für die sich bislang niemand gemeldet hat.
Die Angelegenheit wird dadurch erschwert, dass die Themen Erbrecht und Nachlassverfahren (Probate) sowie „unbeanspruchte Nachlässe“ und nicht beanspruchtes Vermögen (Unclaimed Property / Escheat) äußerst umfangreich sind. In den Vereinigten Staaten gibt es nämlich kein einheitliches bundesweites Erbrecht.
Was lässt sich dennoch allgemein über Nachlassverfahren in den USA sagen?
In den Vereinigten Staaten hängt die Abwicklung eines Nachlasses – zusammenfassend als Probate bezeichnet – grundsätzlich davon ab, ob der Verstorbene ein gültiges Testament hinterlassen hat (Testate) oder ohne Testament verstorben ist (Intestate).
Da es in den USA kein einheitliches bundesweites Erbrecht gibt, wenden alle 50 Bundesstaaten ihre eigenen Gesetze an und verfügen über spezialisierte Gerichte für Nachlassangelegenheiten (Probate Courts; in New York beispielsweise das Surrogate’s Court). Die grundlegenden Schritte des Verfahrens folgen jedoch landesweit einer ähnlichen Logik.
Im Folgenden wird der Ablauf des amerikanischen Nachlassverfahrens dargestellt – von den offiziellen rechtlichen Schritten bis hin zum weiteren Schicksal nicht beanspruchter Nachlässe.
1. Einleitung des Verfahrens und Bestellung des Nachlassvertreters
Das Verfahren beginnt grundsätzlich bei dem zuständigen Gericht des Bezirks (County), in dem der Verstorbene zuletzt seinen ständigen Wohnsitz hatte.
Im Falle eines Testaments (Testate):
Die im Testament benannte Person – der Nachlassvollstrecker (Executor) – reicht das Testament und die Sterbeurkunde beim Gericht ein.
Das Gericht prüft die Gültigkeit des Testaments und stellt anschließend ein Dokument namens Letters Testamentary aus, das den Executor zur Verwaltung des Nachlasses berechtigt.
Wenn kein Testament vorhanden ist (Intestate):
Liegt kein Testament vor, beantragt ein naher Angehöriger oder eine andere interessierte Person beim Gericht die Bestellung eines Nachlassverwalters (Administrator).
Der Administrator erhält seine gerichtliche Ermächtigung durch ein Dokument namens Letters of Administration.
2. Ermittlung und Bewertung des Nachlassvermögens (Inventory)
Die erste und wichtigste Aufgabe des bestellten Nachlassvertreters (Executor oder Administrator) besteht darin, sämtliche Vermögenswerte des Verstorbenen zu sichern, zu ermitteln und zu bewerten.
Bankkonten, Immobilien, Wertpapiere, persönliche Gegenstände und Unternehmensbeteiligungen müssen erfasst werden.
In vielen Fällen muss ein Sachverständiger oder Gutachter (Appraiser) beauftragt werden, um den genauen Marktwert von Immobilien oder Kunstwerken zu ermitteln. Dieses detaillierte Nachlassverzeichnis mit Wertangaben (Inventory and Appraisal) muss beim Gericht eingereicht werden.
Wichtig! Welche Vermögenswerte fallen unter das Nachlassverfahren?
In den Vereinigten Staaten fällt ein erheblicher Teil des Vermögens nicht unter das gerichtliche Nachlassverfahren. Diese Vermögenswerte werden als Non-Probate Assets bezeichnet.
Dazu gehören unter anderem:
· gemeinschaftlich gehaltene Immobilien mit gegenseitigem Anwachsungsrecht (Joint Tenancy with Right of Survivorship)
· Bankkonten mit benannten Begünstigten (Payable on Death – POD)
· Lebensversicherungspolicen
· Vermögenswerte, die in Trusts eingebracht wurden (Living Trust)
Diese Vermögenswerte gehen unmittelbar auf die Begünstigten über und umgehen das gerichtliche Nachlassverfahren.
3. Benachrichtigung der Gläubiger und Begleichung der Schulden
Das amerikanische Recht schützt die Gläubiger in besonderem Maße. Die Erben können grundsätzlich erst dann Vermögenswerte erhalten, wenn sämtliche Nachlassverbindlichkeiten beglichen wurden.
Aufforderung an die Gläubiger:
Der Nachlassvertreter ist verpflichtet, eine Bekanntmachung in lokalen Zeitungen und gegebenenfalls in amtlichen Veröffentlichungen zu veröffentlichen, in der die Gläubiger aufgefordert werden, ihre Forderungen anzumelden.
Fristen:
Je nach den Gesetzen des jeweiligen Bundesstaates haben Gläubiger in der Regel drei bis vier Monate Zeit, ihre Forderungen geltend zu machen; in vielen Bundesstaaten gelten jedoch längere Fristen.
Werden Forderungen nicht innerhalb der maßgeblichen Frist angemeldet, können sie ausgeschlossen sein.
Zahlungen:
Aus dem Nachlass sind unter anderem folgende Kosten und Verbindlichkeiten zu begleichen:
· Bestattungskosten
· Gebühren und Kosten des Nachlassverfahrens
· bestehende Verbindlichkeiten, beispielsweise Kreditkartenschulden, Hypotheken und Krankenhausrechnungen
· die abschließende Einkommensteuererklärung beziehungsweise noch offene Einkommensteuerschulden des Verstorbenen
· gegebenenfalls anfallende Erbschaft- oder Nachlasssteuern (Estate Tax)
4. Verteilung des Vermögens und Abschluss des Verfahrens
Nachdem sämtliche Schulden und Steuern beglichen wurden, legt der Nachlassvertreter dem Gericht eine abschließende Rechnungslegung (Accounting) vor, in der sämtliche Einnahmen und Ausgaben detailliert aufgeführt sind.
Wenn ein Testament vorliegt:
Nach der gerichtlichen Genehmigung wird das verbleibende Vermögen entsprechend den im Testament festgelegten Anordnungen an die Begünstigten (Beneficiaries) verteilt.
Wenn kein Testament vorliegt (Intestate):
Die Verteilung des Vermögens richtet sich nach der gesetzlichen Erbfolge des jeweiligen Bundesstaates (Intestacy Laws).
Diese Regelungen unterscheiden sich von Bundesstaat zu Bundesstaat, folgen jedoch im Allgemeinen einer festgelegten Rangfolge:
· überlebender Ehepartner
· Kinder
· Enkelkinder
· Eltern
· Geschwister
· entferntere Verwandte, beispielsweise Tanten, Onkel und Cousins
In einigen Bundesstaaten wird der Nachlass zwischen der väterlichen und der mütterlichen Familienlinie aufgeteilt, während in anderen Bundesstaaten die nächstberechtigte verwandte Person das gesamte Vermögen erben kann.
5. Was geschieht, wenn es keine Erben gibt?
An diesem Punkt geht das Verfahren in die Phase der Behandlung eines „nicht beanspruchten Nachlasses“ über.
Die Suche nach Erben
Wenn keine Angehörigen bekannt sind, dürfen das Gericht und der Nachlassverwalter nicht sofort erklären, dass das Vermögen dem Staat gehört.
Sie sind verpflichtet, eine gründliche und ernsthafte Suche nach möglichen Erben durchzuführen (Diligent Search).
In solchen Fällen werden häufig spezialisierte Genealogieunternehmen und Erbenermittler beauftragt (Forensic Genealogists oder Probate Research Firms). Diese versuchen, mithilfe genealogischer Recherchen auch Verwandte in der Seitenlinie dritten oder vierten Grades ausfindig zu machen – häufig auch im Ausland, beispielsweise in Osteuropa, wenn Angehörige eines ausgewanderten Vorfahren dort geblieben sind.
Übergang an den Staat: Escheat
Bleibt die Suche erfolglos oder melden sich innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist keine berechtigten Erben, kann das Rechtsinstitut des Escheat zur Anwendung kommen.
Übertragung an den Staat:
Das Nachlassgericht schließt das Verfahren ab und ordnet an, dass die verbleibenden Geldmittel, Bankguthaben sowie Erlöse aus dem Verkauf persönlicher Gegenstände oder Immobilien an die Staatskasse oder die zuständige staatliche Stelle für nicht beanspruchtes Vermögen (State Treasury oder Unclaimed Property Division) übertragen werden.
Verwahrungszeitraum:
Die meisten Bundesstaaten verwenden diese Gelder nicht unmittelbar für eigene Zwecke. Stattdessen verwahren sie das Vermögen gewissermaßen treuhänderisch.
In bestimmten Bundesstaaten können gesetzliche Erben noch viele Jahre später oder sogar ohne zeitliche Begrenzung die Herausgabe des Vermögens beantragen, sofern sie ihre Verwandtschaft mit dem Verstorbenen glaubhaft nachweisen können.
