Nachlassverfahren
Häufige Fragen
Wie und warum haben Sie Kontakt mit mir aufgenommen?
Nachdem wir von unseren Partnern Aufträge zu Recherchen erhalten oder aussichtsreiche Nachlasssachen finden, beginnen wir sofort, den Stammbaum des Verstorbenen zu erforschen. Nach eingehender Untersuchung nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf, um Sie von der laufenden Nachlasssache und davon in Kenntnis zu setzen, dass Sie teilweise oder ganz berechtigt sein könnten, den vorhandenen Nachlass zu erben.
Ich habe nie von diesem Verwandten gehört, wie ist das möglich?
Von Zeit zu Zeit kommt es vor, dass die Familienangehörigen aus unterschiedlichen Gründen den Kontakt miteinander verlieren und die nächsten Generationen eventuell nicht einmal von dem vorhandenen Verwandten wissen oder sich nicht an ihn erinnern. In solchen Fällen stützen wir uns auf unsere Recherchen und erläutern die verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen den Familienangehörigen.
Ich kenne den Verstorbenen nicht, warum würde ich etwas von ihm erben?
In Abhängigkeit vom Rechtssystem der einzelnen Länder legt das Gesetz fest, wer wie viel erben kann. Wenn Sie zufälligerweise der nächste lebende Angehörige des Verstorbenen sind, dann können Sie dem Gesetz nach zu einem Teil des ohne Testament hinterlassenen Nachlasses berechtigt sein.
Warum sucht mich eine ungarische Firma auch, wenn mein Verwandter anderswo gestorben ist? (USA, Europa usw.)
Die Családfa Kft. arbeitet mit allen bedeutenden Erbenermittlungsfirmen in den Vereinigten Staaten und in Europa zusammen. Wenn unsere Partner an einem konkreten Erbfall zu arbeiten beginnen und die Recherchen nach Europa, auf das Gebiet der ehemaligen Sowjetunion usw. führen, helfen wir ihnen bei den Recherchen und allen danach folgenden Verfahren.
Warum kann ich nicht die genauen Details des Nachlasses erfahren?
In unserem Interesse und zum Schutz unserer Arbeit decken wir nicht alle Details der Sache im vollen Umfang auf, solange unsere Klienten keine Vereinbarung unterschrieben haben bzw. oft verfügen selbst wir zu Beginn der Verfahren noch nicht über konkrete Informationen zum Nachlass.
Woher weiß ich, dass Ihre Firma mich nicht betrügt?
Die Családfa Kft. ist mit mehr als 30 Jahren Erfahrung eine der führenden Unternehmen zur Nachlass- und Erbenermittlung in Europa. Im Laufe der Jahre halfen wir mehreren hundert Menschen, ihre Erbschaft zu bekommen, von denen uns viele weiterempfehlen. Wir möchten Sie dazu ermutigen, sich unsere Referenzen anzusehen oder Kontakt zu unseren früheren Klienten aufzunehmen, um sich von der Glaubwürdigkeit unserer Firma zu überzeugen.
Was für einen Vertrag muss ich unterschreiben und wie bekommen Sie Ihre Vergütung für Ihre Leistungen?
Die Családfa Kft. bietet eine Vereinbarungen mit Erfolgsprämie an und übernimmt während des gesamten Verfahrens alle Kosten. Sie müssen der Családfa Kft. nichts im Voraus zahlen. Unsere Vergütung bekommen wir erst nach dem erfolgreichen Abschluss der Sache. Wenn Sie aus irgendeinem Grund keinen Anteil vom Nachlass bekommen, dann haben Sie auch keine Zahlungspflichten.
Wie lange dauert das Nachlassverfahren?
Die Dauer ist bei jeder Sache anders. Die Länge des Nachlassverfahrens hängt von verschiedenen Faktoren ab, beispielsweise vom gegebenen Rechtssystem, vom Bereitstehen der Dokumente mit Beweiskraft usw. Im Allgemeinen nehmen diese Verfahren von Anfang bis Ende ungefähr 1,5-2 Jahre in Anspruch.
Wie viel werde ich genau erben und wann bekomme ich meine Erbschaft?
Der Ihnen zustehende Teil wird durch die geltenden Rechtsnormen und das Gericht bestimmt. Zu Beginn des Nachlassverfahrens ist der genaue Wert des Nachlasses meist noch nicht bekannt. Der Nachlass muss geschätzt und von ihm alle eventuellen Kredite und Schulden abgezogen werden (wenn es welche gibt). Diese Verfahren werden in der Regel vom Gericht oder von den durch das Gericht bestimmten Parteien durchgeführt. Die Höhe des Ihnen zustehenden Anteils hängt vom Verwandtschaftsgrad und von der Zahl der zum Nachlass berechtigten weiteren Erben ab. Nach Abschluss der Gerichtsverfahren teilt das Gericht den Nachlass auf und dann bekommen Sie Ihre Erbschaft.
Kann man auch Schulden erben?
Nein. Im Allgemeinen teilt das Gericht den Nachlass nach Begleichung aller Schulden auf. bzw. können Sie den Nachlass jederzeit ausschlagen und so kann für Sie keine Zahlungspflicht entstehen.
Besteht die Erbschaft aus beweglichen oder unbeweglichen Sachen? Was passiert mit den beweglichen Vermögenswerten des Erblassers?
Der Nachlass ist die Gesamtheit der Vermögensgegenständen, in der Immobilien und bewegliche Güter gleichermaßen vorkommen können. Außerdem kann er Forderungen, Schulden und Vermögensrechte (z. B. Urheberrechte) enthalten. Es gehört nicht zum Nachlass, doch wenn nicht anders darüber verfügt wurde, kann der Erbe auch Anspruch auf das Nachfolgerecht stellen (z. B. Versicherung, Rentenfonds usw.) Die vorhandenen beweglichen Güter des Verstorbenen werden dem Erben im Nachlassverfahren übergeben. In bestimmten Situationen kann es vorkommen, dass die Immobilien im Nachlassverfahren verkauft werden, um ihren zum gegebenen Zeitpunkt geltenden Marktwert zu bewahren. Wenn die Immobilie in ungarischen Nachlassverfahren noch nicht verkauft wurde und die Erben sie verkaufen möchten, hilft die Családfa Kft. beim Verkauf der Immobilie.
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FAMILY TREE LTD. – CSALÁDFA KFT.
Internationales Büro für Erbenermittlung. Gründungsmitglied des Ungarischen Vereins der Erbenermittler. (Die Családfa Kft. ist beim Handelsregistergericht Budapest unter der Nummer 01 09 673 772 eingetragen.)
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